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Anträge

B90/GRÜNE beantragen die Änderung bzw. Ergänzung der Ortsbausatzung der Stadt Bad Wildungen über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt von Bad Wildungen (10.08.2023)

von Klaus Stützle


Antrag und Beschlussvorschlag:

B90/GRÜNE beantragen die Änderung bzw. Ergänzung der Ortsbausatzung der Stadt Bad Wildungen über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt von Bad Wildungen – hier § 7 „Dächer“. Der § 7 wird um einen Satz 5 erweitert. Textvorschlag: Die Nutzung von Anlagen für die Energie und Wärmegewinnung wird nach Abwägungsentscheidung bezüglich der fachlichen und gesetzlichen Grundlagen ermöglicht. Die Einzelfallbezogene Prüfung erfolgt nach der Norm der „Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick an bzw. auf Kulturdenkmälern“.


Begründung:

Zitat von Frau Dr. V. Jakobi Landeskonservatorin des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. „Im Jahr 2017 hat der Landtag den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 mit dem Ziel beschlossen, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Im Koalitionsvertrag ist die Dringlichkeit beschrieben, Strategien für Energieeffizienz und Klimaschutz zu finden. Unsere Kulturdenkmäler leisten einen zukunftsweisenden Beitrag im Bestreben nach Nachhaltigkeit, sie sind wichtige Zeugnisse einer resilienten Baukultur. Denkmalschutz ist Ressourcen- und Klimaschutz.

Kulturdenkmäler speichern neben der in ihnen gebundenen „Grauen Energie“ auch über Jahrhunderte bewährte Materialien, Bau- und Handwerkstechniken sowie Praktiken der Reparatur, der Ergänzung und des Austauschs. Die Verwendung regionaler und natürlicher Baustoffe minimiert Transportwege und vermeidet nicht wiederverwertbare Bauabfälle. Ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der hessischen Landesregierung ist neben einem sparsamen Umgang mit Ressourcen der Einsatz erneuerbarer Energien. Zusammen mit dem Streben um den Erhalt des eigenen denkmalgeschützten Gebäudes haben viele Eigentümerinnen und Eigentümer heute das Bedürfnis, auch bei der Versorgung mit Strom und Wärme eine nachhaltige Lösung zu finden und ihr Gebäude zu optimieren. Dieser Wunsch hat nicht zuletzt mit der Energiekrise durch den Krieg in der Ukraine noch einmal stark zugenommen. Auch das novellierte Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG 2023) als zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland sorgt für eine vermehrte Nutzung der Solarenergie. Für die Kulturdenkmäler in Hessen bedeutet diese Entwicklung einen verstärkten Anpassungsdruck. Gleichzeitig gilt der öffentlichen Wahrnehmung entgegen zu wirken, dass Klimaschutz und Denkmalschutz in Konkurrenz zueinander stünden.

Am 6. Oktober 2022 hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Oberste Denkmalschutzbehörde mit der „Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an Kulturdenkmälern“ [RL, S. 39 ff.] auf diese Entwicklung reagiert und eine klare Regelung zur Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden veröffentlicht. Für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist eine lebendige und zeitgemäße Nutzung von Kulturdenkmälern ein wichtiges Anliegen, das mit der vorliegenden Handreichung bekräftigt werden soll. Sie enthält daher Hinweise und Anregungen für objektbezogene Lösungen bei der An- und Aufbringung von Solaranlagen. Inhaltlich orientiert sich ihr Aufbau konsequent an der Richtlinie. Sie bietet einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen des Genehmigungsprozesses, die fachlichen Grundlagen der Abwägungsentscheidung und gibt nützliche weiterführende Informationen zum Thema „Solaranlagen“.

Die Handreichung ergänzt und erläutert somit die Richtlinie und versteht sich als Beitrag, Anträge für Solaranlagen genehmigungsfähig zu gestalten und somit zu einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende beizutragen.

Weitergehende Information:

Denkmalbehörden in Hessen – Untere Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten –

Landesamt für Denkmalpflege Hessen: https://denkmal.hessen.de/ueber-uns/ansprechen

Nachhaltigkeit von Denkmälern – Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz: Denkmalschutz ist aktiver Klimaschutz. Schriftenreihe

Band 105, 2022, online: https://www.dnk.de/mediathek/#publikationen

– Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern: Denkmalschutz ist Klimaschutz, 2022, online: https://www.vdldenkmalpflege.de/klimaschutz Denkmäler und Solaranlagen

Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern: Solaranlagen und Denkmalschutz. Aktualisierung des Arbeitsblattes 37 „Solaranlagen und Denkmalschutz“ der VDL-Arbeitsgruppe Bautechnik aus dem

Frühjahr 2010, Stand: 2. August 2021, online: https://www.vdldenkmalpflege.de/veroeffentlichungen – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/Projekt ‚UrbanSol+:

Solarthermie im Denkmalschutz. Handlungsmöglichkeiten für Hauseigner und Architekten, Stand: Februar 2014. Energiewende und Klimaschutz in Hessen – LEA Landes Energie Agentur Hessen: https://www.lea-hessen.de

Bürgerforum Energiewende Hessen: https://www.buergerforum-energiewende-hessen.de/BuergerforumHessen

Bürgerforum Energiewende Hessen: https://www.buergerforumenergiewende-hessen.de/Buergerforum-Hessen

Weiterführende Informationen 44 Kleine Reihe des Landesamtes für Denkmalpflege

Hessen 02 – Beratungsstelle dezentrale Energieerzeugung: https://www.lea-hessen.de/aufgabenbereiche/beratungsstelledezentraleenergieerzeugung/

Denkmalpflegerischer Umgang mit Solaranlagen in Hessen – Solarpotenzialanalyse: Städtebaulich Denkmalpflegerische Aufnahme in Idstein, Rheingau-TaunusKreis, Hessen (im Auftrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen und der Stadt Idstein), Oktober 2022, Bearbeiterin: Annika Sellmann, unveröffentlicht. – Leitlinie Roter Hang: Landesamt für Denkmalpflege

Hessen: Siedlung Roter Hang in Kronberg im Taunus. Leitlinie zum denkmalpflegerischen Umgang, 2022, online:

https://denkmal.hessen.de/von-uns/publikationen/uebersicht-derpublikationen/ siedlung-roter-hang-in-kronberg-im-taunus Rechtliches

Verfassung des Landes Hessen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlrVerfHErahmen

Hessisches Denkmalschutzgesetz: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlrDSchGHE2016pIVZ

Bild von Klaus-Uwe Gerhardt auf Pixabay

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